Die Fahrtendienste können die Modi „Geher“ sowie „(Leih-)Rollstuhl“ anbieten.
In den Modus „Geher“ fallen all jene Personen, die selbstständig oder mit Unterstützung gehen können. Der Modus „(Leih-) Rollstuhl“ gilt für PatientInnen, die selbstständig oder mit Unterstützung (z.B. an der Hand, einhängen) von Sessel/Bett in den eigenen oder (Leih-)Rollstuhl umsteigen können und Barrieren am Abhol- und Zielort selbst oder mit Unterstützung überwinden. Hinweis: Der (Leih-)Rollstuhl wird vom Fahrpersonal über Barrieren ohne PatientIn getragen. Zusätzlich können sämtliche Fahrtendienste der Fahrtendienstzentrale Personen mit einem eigenen E-Rollstuhl befördern. Fahrgäste mit E-Rollstuhl müssen barrierefrei wohnen. Der Weg zum Fahrzeug muss ohne Handicap überwunden werden können.
Selbstverständlich übernimmt die Fahrtendienstzentrale auch Zwischentransporte und Überstellungstransporte für sämtliche Transportarten, die von uns angeboten werden. Dies gilt, sofern während der Fahrt KEINE medizinische Versorgung notwendig ist.
Jederzeit können Sie auch Transporte bei uns bestellen, wenn PatientInnen NICHT über die Fahrtendienstzentrale zum Zielort (z.B. Behandlungsstelle) gebracht wurden und eine Retourfahrt benötigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Personen unseren Kriterien (gehend, Rollstuhl, Leihrollstuhl, ohne medizinische Versorgung) entsprechen.
Unsere angeschlossenen Fahrtendienste bringen die Fahrgäste gerne in unterschiedliche Bundesländer. Bei Bedarf fallen bei einem Heimtransport nach einer ambulatorischen oder stationären Behandlung Kosten seitens der Krankenkassa an. Gerne beraten wir Sie dazu telefonisch.